Praktiker haben immer schon mit Unverständnis auf die Ansicht der Finanzverwaltung reagiert, wonach anlässlich einer Änderungskündigung freiwillige Abfertigungen nicht lohnsteuerbegünstigt abgerechnet werden können.
Die wiederholt zu diesem Thema geführten Diskussionen "fällten" gemäß dem Sprichwort: "von einem Streiche fällt keine Eiche" die "Eiche der Ablehnung" bei der Finanz.
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Artikel-Nr.
PVP 2013/1
25.01.2013
Heft 1/2013
Autor/in
Foto: Prof. KommR Leopold Vodicka
StB Ing. Mag. Ernst Patka, Steuerberater und Wirtschaftspädagoge, Experte für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, Beratungen und Seminare nach der U.N.I.-Methode (Unterhaltsam & Nachhaltig & Informativ), GPLB-Erfolgs-Coach, Fachautor, Chefredakteur der PVP - Personalverrechnung für die Praxis. Sein Motto: „Komplexes verständlich & praxisorientiert vermittelt.“ Er betreibt einen BLOG zu Personalrechtsthemen unter
https://www.patka-knowhow.at/blog-aktuell/.