In aller Kürze

AGB-Kontrolle von ärztlichen Aufklärungsformularen?

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach Ansicht des dt BGH (III ZR 63/20) unterliegen ärztliche Aufklärungsformulare nur einer eingeschränkten AGB-Kontrolle. Konkret ging es um ein Aufklärungsformular für eine Glaukom-Früherkennungsuntersuchung, in dem der Patient bestätigt, dass er die Patienteninformationen gelesen hat und über die medizinische Indikation der Untersuchung aufgeklärt wurde. Anders als der klagende Verbraucherschutzverband sah der BGH in dieser Bestätigung keine unzulässige Verschiebung der Beweislast.

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Artikel-Nr.
Zak 2021/550

15.10.2021
Heft 16/2021