Steuerrecht aktuell

Agrargemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts im Abgabenrecht - KöSt, KESt, USt

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Sind Agrargemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts ausgestaltet, stellt sich die Frage, wie Agrargemeinschaften im Abgabenrecht zu behandeln sind.

Agrargemeinschaften, die nach Art 12 Abs 1 Z 3 B-VG kraft landesgesetzlicher Flurverfassungsgesetze (wie zB das Tiroler Flurverfassungslandesgesetz) gegründet worden sind, haben die Qualität von Körperschaften öffentlichen Rechts (so ausdrücklich zB § 34 Abs 3 TFLG) und als solche das öffentliche Interesse an "einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft" (so zB § 1 TFLG) zu wahren.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/290

15.04.2016
Heft 8/2016
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.