Bislang wurde eingeantworteten Erben, die in den Sachwalterschaftsakt des Verstorbenen Einsicht nehmen wollten, die Einsicht lediglich in jene Teile des Aktes gewährt, die die Einkommens- und Vermögensverhältnisse betrafen.1 In der Rs 4 Ob 238/17d = Zak 2018/83, 55 hat der OGH diese Rsp gelockert.2
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Artikel-Nr.
Zak 2018/152
20.03.2018
Heft 5/2018
Autor/in
Foto: Jeff Mangione
Mag. Caroline Weerkamp ist selbstständige Rechtsanwältin bei der Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH. Sie ist auf Zivilverfahrensrecht sowie Familienrecht und Vermögensnachfolge spezialisiert.
Aktuellste Publikation:
Keiler/Klauser (Hrsg), Österreichisches und Europäisches Verbraucherrecht, Kommentierung des § 12 KSchG; Akteneinsicht des Erben in den gesamten Sachwalterschaftsakt, Zak 2018/152