Erkenntnisse des EuGH

Aktienveräußerung, die nicht ihren ausschließlichen unmittelbaren Entstehungsgrund in der steuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeit einer Gesellschaft hat oder nicht eine unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung dieser wirtschaftlichen Tätigkeit darstellt, fällt nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuerrichtlinie: Art 2, Art 9 und Art 168

UStG 1988: § 12

#

EuGH 8.11.2018, C-502/17, C&D Foods Acquisition ApS
gegen Skatteministeriet
ECLI:EU:C:2018:888

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZB 2020/24

17.02.2020
Heft 4/2020