Die XY GmbH mit Sitz in Wien möchte ein Geschäftslokal mieten. Für die Suche nach einer geeigneten Immobilie bedient sie sich eines Maklers. Im Zusammenhang mit der Anmietung der Geschäftsräumlichkeiten fallen beim Abschluss des Mietvertrags Bestandvertragsgebühren an. Der Geschäftsführer stellt sich die Frage, ob eine Möglichkeit besteht, die Maklerhonorare für diesen Mietvertrag zu aktivieren bzw für die zu entrichtenden öffentlichen Gebühren einen Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen. Diese Fragen werden im nachfolgenden Praxisfall beantwortet.
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Artikel-Nr.
RWP 2014/2
23.01.2014
Heft 1/2014
Autor/in
Foto: StS
Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.
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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.
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Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.
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Mag. (FH) Simone Kemptner hat im Jahr 2003 die FH für Wirtschaftsberatende Berufe in Wr. Neustadt abgeschlossen. Seit 2002 ist sie in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH im Bereich "Beratung Finanz- und Rechnungswesen" für international und national tätige Kapitalgesellschaften aus den unterschiedlichsten Branchen tätig.