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Aktualisierung der EU-Liste zu Steueroasen

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Bei der von der Gruppe "Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)" verwalteten EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke handelt es sich um ein gemeinsames Instrument für die Mitgliedstaaten, um die externen Risiken von Steuermissbrauch und unlauterem Steuerwettbewerb anzugehen.

Die erstmals im Dezember 2017 festgelegte Liste (ABl C 438 vom 19. 12. 2017, S. 5) war das Ergebnis einer umfassenden Evaluierung von 92 Drittländern und -gebieten auf der Grundlage international anerkannter Kriterien für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich. Bei den 17 Ländern, die letztendlich auf die schwarze Liste gesetzt wurden, handelte es sich um diejenigen, die sich nicht auf hoher Ebene verpflichtet hatten, die von der EU in den Bereichen Transparenz im Steuerbereich, Steuergerechtigkeit und Umsetzung der Standards zur BEPS-Bekämpfung aufgezeigten Mängel zu beheben. Gesondert davon wurden in einer grauen Liste über den Stand der Zusammenarbeit die vielen anderen Länder aufgeführt, die auf hinreichende Weise reagiert haben. Diejenigen Länder verpflichteten sich, die Kriterien, auf denen die Liste basierte, innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel bis Ende 2018) zu erfüllen, und standen infolgedessen weiterhin unter Beobachtung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/231

19.04.2019
Heft 7/2019