Artikelrundschau April 2022 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, Kammerumlage

Aktuelle BFG-Entscheidung zur Berechnung der Kammerumlage 1 bei Organschaften (Kuderer/Rattinger, SWK 10/2022, S. 495)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das BFG-Erkenntnis habe sich mit der Berechnung der KU 1 bei umsatzsteuerlichen Organschaften befasst. Die KU 1 sei zwar vom Organträger für alle Gesellschaften des Organkreises zu entrichten, die Berechnung habe jedoch für jede einzelne Gesellschaft gesondert zu erfolgen. Eine einheitliche Berechnung der KU 1 für die gesamte Organschaft finde im WKG keine Deckung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/318

31.05.2022
Heft 11/2022