Thema

Aktuelle Entwicklungen im Nachbarrecht

Julian Isci, LL.B. (WU)

Das zivilrechtliche Nachbarrecht beschäftigt sich in den §§ 364, 364a ABGB mit Immissionen. Danach sind ortsübliche Immissionen zu dulden, ortsunübliche nicht (§ 364 Abs 2 ABGB),1 sie können dem Störer untersagt werden (dazu Pkt 1.). Anderes gilt, wenn an sich unzulässige ortsunübliche Immissionen von einer behördlich genehmigten Anlage stammen. Die Interessen des Nachbarn sollen schon im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden, die dann aus der Genehmigung resultierende Duldungspflicht erkauft sich der Störer mit einer Ausgleichspflicht im Rahmen einer Eingriffshaftung (dazu Pkt 2.).2

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Artikel-Nr.
Zak 2021/365

14.07.2021
Heft 11/2021
Autor/in
Julian Isci

Julian Isci, LL.B. (WU) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.