In Kürze werden die ersten nichtfinanziellen Erklärungen bzw gesonderten nichtfinanziellen Berichte, welche Inhalte gemäß den Übergangsregelungen der EU-Taxonomie-VO (VO [EU] 2020/852) enthalten, für das Geschäftsjahr 2021 offengelegt werden. Dabei offenbaren sich bei genauerer Auseinandersetzung mit den Bestimmungen noch große Unklarheiten im Hinblick auf zentrale Offenlegungspflichten, welche aus der EU-Tax-VO resultieren. Der vorliegende Beitrag widmet sich zwei zentralen Fragestellungen, namentlich der Definition von Wirtschaftstätigkeiten und der Rolle der Wesentlichkeit im Kontext der Operationalisierung der offenzulegenden Leistungsindikatoren.
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Artikel-Nr.
RWZ 2022/4
31.01.2022
Heft 1/2022
Autor/in
Foto: Vanessa Hartmann Gnong
Matthias Hrinkow, MSc (WU) ist ein durch die BDO Austria drittmittelfinanzierter Prae Doc am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen in der Abteilung Accounting und Reporting der Wirtschaftsuniversität Wien. In seiner Forschung beschäftigt er sich insbesondere mit dem Themenschwerpunkt der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Foto: beigestellt
Univ.-Prof. Dr. Katrin Hummel ist Leiterin der Abteilung für Accounting & Reporting und Professorin am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien. In ihrer Forschung untersucht sie Fragestellungen im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Foto: Vanessa Hartmann Gnong
Mag. Sanela Terko, CPA/Steuerberaterin ist Director bei BDO Austria und Expertin im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ebenfalls ist sie aktives Mitglied in der AFRAC-Arbeitsgruppe „Sustainability Reporting“ und der Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als auch nominiertes Mitglied für die internationale CSRD-Arbeitsgruppe von Accountancy Europe.