Der VwGH hatte sich jüngst mit den Fragen auseinanderzusetzen, wie eine Übertragung von Wertpapieren von einem steuerpflichtigen auf ein steuerbefreites Depot derselben Person im Rahmen des § 27 Abs 6 Z 2 EStG zu behandeln sei und ob die slowakische komanditná spoločnost (K.S.) von der KESt-Befreiung gem § 94 Z 2 EStG erfasst werde. Zudem gab es eine BFG-Entscheidung, einige spannende Einzelauskünfte sowie gesetzliche Änderungen, die Fragen iZm der Depotübertragung, dem Verlustausgleich bei Kapitaleinkünften und der KESt aufwerfen.
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