Aufgrund der Verfahrensdualität im Finanzstrafrecht komme der Abgrenzung zwischen gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Zuständigkeit in der Praxis besondere Bedeutung zu. Im Beitrag werden - teils basierend auf höchstgerichtlicher Rechtsprechung und bereits veröffentlichten Fachbeiträgen - einige Fallkonstellationen zur Verdeutlichung der Problematik herausgegriffen. Dabei soll nicht nur auf die sachliche, sondern auch auf die örtliche Zuständigkeit Bezug genommen werden.
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