Gesellschafts- und Steuerrecht

Aktuelles zur Hinzurechnungsbesteuerung im Lichte des KStR-Wartungserlasses 2019

Dr. Michael Schilcher / Dr. Elisabeth Titz

Mit dem JStG 20181 wurde in § 10a KStG die in der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD)2 vorgesehene Hinzurechnungsbesteuerung eingeführt, die die Hinzurechnung von Passiveinkünften niedrigbesteuerter beherrschter ausländischer Körperschaften vorsieht.3 Die in der Folge auf Grundlage von § 10a KStG erlassene VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften regelt weitere Detailfragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung.4 Während in anderen Mitgliedstaaten, wie bspw Deutschland,5 ein Hinzurechnungsbesteuerungsregime bereits seit längerer Zeit Bestandteil der Rechtsordnung ist, betrat Österreich mit der Einführung einer solchen Regelung hingegen "Neuland". Wenig überraschend nahm daher diese grundlegend neue Thematik auch in dem kürzlich veröffentlichten Wartungserlass der Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR-Wartungserlass 2019) viel Raum ein.6 Darin wurden - über die Einarbeitung der rechtlichen Grundlagen der Hinzurechnungsbesteuerung wie zuletzt durch das StRefG 20207 hinaus - zahlreiche, für die praktische Anwendung bedeutende Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Hinzurechnungsbesteuerung aufgegriffen.8 Dieser Beitrag geht näher auf die bedeutendsten Neuerungen ein.

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Artikel-Nr.
RWZ 2019/82

23.12.2019
Heft 12/2019
Autor/in
Michael Schilcher

Dr. Michael Schilcher ist Fachexperte für Stiftungsbesteuerung und internationale Konzernbesteuerung in der Sektion für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen sowie externer Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Zuvor war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien, als Steuerberater in einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und als stellvertretender Leiter der Abteilung Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen tätig.

Elisabeth Titz

Dr. Elisabeth Titz ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen, Fachautorin, Vortragende sowie externe Lektorin an der WU Wien. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.