Information der WKO vom 22. 11. 2021
Mit der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl II 2021/475, wurde ein bundesweiter Lockdown vom 22. 11. bis 12. 12. 2021 verfügt. Dadurch werden viele Unternehmen auch wieder gezwungen sein, ihr Personal oder Teile davon in Kurzarbeit zu schicken. Die WKO hat dazu folgende Information veröffentlicht.
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