Gesellschafts- und Steuerrecht

Aktuelles zur Zinsschranke im Lichte des KStR-Wartungserlasses 2021

Dr. Michael Schilcher / Dr. Elisabeth Titz

Der KStR-Wartungserlass 20211 behandelt zahlreiche Neuerungen für die Konzern- und Unternehmensbesteuerung.2 Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dabei auf der mit dem COVID-19-StMG umgesetzten Zinsschranke, nach deren Grundregel ein Zinsüberhang eines Wirtschaftsjahres nur im Ausmaß von 30 % des steuerlichen EBITDA (= verrechenbares EBITDA) dieses Wirtschaftsjahres abzugsfähig ist (§ 12a Abs 1 KStG). Da § 12a KStG erstmals in Wirtschaftsjahren anzuwenden ist, die nach dem 31. 12. 2020 beginnen, wurden die diesbezüglichen Ausführungen in den KStR von der Praxis bereits mit Spannung erwartet. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichen - insb auch aus Sicht des Rechnungswesens interessanten - Neuerungen geben.

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Artikel-Nr.
RWZ 2021/67

27.12.2021
Heft 12/2021
Autor/in
Michael Schilcher

Dr. Michael Schilcher ist Fachexperte für Stiftungsbesteuerung und internationale Konzernbesteuerung in der Sektion für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen sowie externer Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Zuvor war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien, als Steuerberater in einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und als stellvertretender Leiter der Abteilung Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen tätig.

Elisabeth Titz

Dr. Elisabeth Titz ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen, Fachautorin, Vortragende sowie externe Lektorin an der WU Wien. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.