Immer mehr (Freizeit-)Läufer wollen nicht mehr bloß trainieren, um ihre körperliche Leistungsfähigkeit und ihr seelisches Wohlbefinden zu steigern, sondern darüber hinaus im Rahmen eines Trainingslaufs oder Wettkampfs Spenden für einen wohltätigen Zweck sammeln. Der Beitrag untersucht, welche Voraussetzungen Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen und Zuwendungen aus dem Privatvermögen gleichermaßen erfüllen müssen, damit die Spende abgesetzt werden kann.
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