Thema

Analoge Anwendung (auch) der Befristungsregelungen des MRG auf Superädifikatsflächenmietverträge

Mag. Dr. Wilhelm Garzon

Zugleich eine Besprechung der E 10 Ob 88/18s

In der E 10 Ob 88/18s gelangt der OGH zu dem Ergebnis, dass der Vollausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 2 MRG idF vor der MRN 2001 bzw § 1 Abs 2 Z 5 MRG auf Superädifikate anwendbar sei, wobei eine gebäude- und nicht eine liegenschaftsbezogene Betrachtung angezeigt sei, womit zahlreiche auf einer Liegenschaft errichtete Gebäude ("Badeparzellen" um einen Baggersee) jeweils als eigenständig anzusehen und daher der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 5 MRG (analog) zu unterstellen wären. Ebenso wird die Wirksamkeit eines Endtermins trotz eingeräumtem Vormietrecht bejaht.1

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2020/46

27.11.2020
Heft 4/2020
Autor/in
Wilhelm Garzon

Dr. Wilhelm Garzon ist Rechtsanwalt in Wien. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Wohn-, Miet- und Baurecht sowie in der Entwicklung, dem Verkauf und der Vermietung von Immobilienprojekten.