In aller Kürze

Anonymisierung in Vorabentscheidungsverfahren

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der EuGH anonymisiert in Zukunft Veröffentlichungen zu Vorabentscheidungssachen zum Schutz der Daten natürlicher Personen. In den ab 1. 7. 2018 anhängig gemachten Vorabentscheidungsverfahren werden vor Veröffentlichung die Namen der beteiligten natürlichen Personen grundsätzlich durch Anfangsbuchstaben ersetzt und andere identifizierende Details weggelassen. Juristische Personen werden weiterhin mit vollem Namen genannt. Die Rechtssachenbezeichnung kann künftig auch einen Hinweis auf den Gegenstand des Rechtsstreits enthalten. ( Quelle: Zak 2018/422)

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ARD 6610/1/2018

09.08.2018
Heft 6610/2018