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Anpassung der LCR an die Spezifika der Covered Bond-RL wahrt die Interessen der Pfandbriefgläubiger

Thomas Stern

Die EU-Covered Bond-RL1 (CBD), in Ö umgesetzt durch das PfandBG,2 verpflichtet Institute bei der Emission Europäischer Pfandbriefe zum Vorhalten eines internen Liquiditätspuffers im Deckungsstock. Zur Reduktion regulatorischer Doppelbelastungen iZm der LCR hat die Kom nun die Bestimmungen zur Mindestliquiditätsquote entsprechend angepasst.

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Artikel-Nr.
ZFR 2022/131

30.06.2022
Heft 6/2022
Autor/in
Thomas Stern

PD Dr. Thomas Stern, MBA LL.M. corp. restruc. leitet die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Privatdozent an der Universität Liechtenstein, Lehrbeauftragter an der Paris Lodron Universität Salzburg und Mitglied diverser europäischer Regulierungsgremien.