Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Anpassung von Vorjahresbeträgen bei Umgründungen

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften i.S.d. § 221 HGB sind die Vorjahresbeträge anzugeben. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen von Umgründungen auf die Angabe von Vorjahresbeträgen.

Die S-AG hat zum 31. 12. 2000 ihren Betrieb im Wege der Spaltung zur Aufnahme auf die X-AG abgespalten. Zurück blieben bei der S-AG lediglich Grundstücke und einige Beteiligungen. Die Spaltung wurde im Laufe des Jahres 2001 im Firmenbuch eingetragen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2002/14

20.02.2002
Heft 2/2002
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.