Thema - Arbeitsrecht

Anrechnung von Karenzzeiten auf dienstzeitabhängige Ansprüche

Mag. Bettina Sabara

Grundsätzlich werden Zeiten der Elternkarenz - bis auf drei im MSchG bzw VKG genannte Ausnahmefälle - für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, nicht mitgerechnet. Kollektivverträge und Einzelregelungen können allerdings günstigere Regelungen enthalten. Gerade in den letzten Jahren und Monaten konnten sich die Kollektivvertragspartner in zahlreichen Kollektivverträgen auf erweiterte Karenzanrechnungsbestimmungen einigen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Karenzanrechnungsbestimmungen betreffend Elternkarenz und auch sonstige Karenzzeiten in einigen wichtigen Kollektivverträgen.

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Artikel-Nr.
ARD 6648/4/2019

09.05.2019
Heft 6648/2019
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).