Um in den Genuss des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags zu kommen, würden bei wenig anlagenintensiven Tätigkeiten regelmäßig kurz vor Jahresende primär begünstigte Wertpapiere angeschafft. Die Finanzverwaltung gehe davon aus, dass die Anschaffung erst mit Gutschrift auf dem Depot erfolge, was zum Verlust des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags für ein Wirtschaftsjahr führen kann. Die Autoren unterziehen diese Ansicht einer kritischen Würdigung.
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