Artikelrundschau April 2021 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; Insolvenzrecht

Anträge bis zur Rechtskraft im Fall vorläufiger Bescheide (Beiser, AVR 2/2021, S. 529)

Mag. Franz Proksch / MMag. Maria Gold-Tajalli

Forschungsprämien seien erst nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres, spätestens jedoch bis zum Eintritt der Rechtskraft des betreffenden Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheides zu beantragen. Werden Bescheide vorläufig erlassen, stelle sich die Frage, ob eine Befristung von Anträgen bis zur Rechtskraft als Fristende die Rechtskraft der vorläufigen Bescheide oder die Rechtskraft der endgültigen Bescheide markiert. Beiser sucht eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/437

02.06.2021
Heft 11/2021