In aller Kürze

Anwendung und Auslegung von DBA iZm der COVID-19 Pandemie

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die BMF-Info vom 17. 6. 2022, 2022-0.433.029, widmet sich Fragen der Auslegung und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen im Kontext der COVID-19-Pandemie und ersetzt die BMF-Info vom 29. 1. 2021, 2021-0.065.761, ARD 6735/3/2021. Mit der nun erfolgten 3. Wartung wurden neue Entwicklungen und neue Fragen, die an das BMF herangetragen wurden, eingearbeitet. Hinsichtlich der DBA-Deutschland und DBA-Italien wurde auf das Auslaufen der entsprechenden Konsultationsvereinbarungen mit 30. 6. 2022 hingewiesen und auch in Bezug auf die Grenzgängerregelung des DBA-Liechtenstein wurde klargestellt, dass ab 30. 6. 2022 Tage der Arbeitsverrichtung im Homeoffice für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung als potenziell schädliche Tage zu werten sind. Der konsolidierte Text der BMF-Info (mit Hervorhebung der Änderungen) ist unter Eingabe der Geschäftszahl 2022-0.433.029 in der FinDok abzurufen.

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Artikel-Nr.
ARD 6805/4/2022

07.07.2022
Heft 6805/2022