Thema - Arbeitsrecht

Arbeitszeitaufzeichnungen - Worauf Arbeitgeber achten müssen

Mag. Stefan Burischek / Mag. Johanna Pinczolits

Obwohl Arbeitszeitaufzeichnungen in der Regel schon zum betrieblichen Alltag gehören, bemängeln Arbeitsinspektoren bei ihren Prüfungen erfahrungsgemäß immer wieder, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter unzureichend dokumentieren. Berücksichtigt man den Umstand, dass das Arbeitsinspektorat im Jahr 2016 rund 68.200 Kontrollen durchführte und bei 56 % dieser Kontrollen der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen "besondere Aufmerksamkeit" schenkte,1 verwundert dies jedoch sehr. Arbeitszeitaufzeichnungen dienen nämlich nicht nur als Instrument zur Überwachung und Kontrolle der Arbeitszeiten der Mitarbeiter, sondern es können mangelhaft bzw nicht geführte Arbeitszeitaufzeichnungen auch zu zivil- und verwaltungsstrafrechtlichen Sanktionen führen. Um negative Konsequenzen für das Unternehmen zu vermeiden, sind gesetzeskonforme Arbeitszeitaufzeichnungen daher unumgänglich.

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Artikel-Nr.
ARD 6587/5/2018

22.02.2018
Heft 6587/2018
Autor/in
Stefan Burischek

Mag. Stefan Burischek ist Rechtsanwalt der Kanzlei Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH (www.sms.law) in Wien. Er ist hauptsächlich im nationalen und internationalen Arbeits- und Wirtschaftsrecht tätig und berät in- und ausländische Unternehmen sowie Führungskräfte zu allen Themen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Das Hauptaugenmerk seiner Tätigkeit liegt im Betriebsverfassungsrecht, Arbeitszeitrecht sowie im Bereich Restrukturierungen und Global Mobility.

Johanna Pinczolits

Mag. Johanna Pinczolits ist Rechtsanwaltsanwärterin der Kanzlei Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte GmbH in Wien. Sie ist hauptsächlich im nationalen und internationalen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht tätig.