In aller Kürze

Arbeitszeitvorschriften - Ausnahmen für Lenker

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Durch eine Änderung der Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO) sind die Lenker folgender Fahrzeuge seit 19. 12. 2020 von der Anwendung der Verordnung (EG) 561/2006 (Lenk- und Ruhezeitenverordnung) sowie der VO (EG) 165/2004 (Fahrtenschreiberverordnung) freigestellt:

Fahrzeuge mit 10 bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nichtgewerblichen Personenbeförderung verwendet werden;

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Artikel-Nr.
ARD 6732/3/2021

21.01.2021
Heft 6732/2021