Editorial

Auf halben Wegen und zu halber Tat: AktRÄG 2019 beschlossen!

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler

Angeblich soll, was lange währt, endlich gut werden. Von der Novellierung der Aktionärsrechte-RL kann das allerdings nicht behauptet werden: Bereits 2012 hat die Kommission unter dem Eindruck der Finanzkrise ihren "Aktionsplan: Europäisches Gesellschaftsrecht und Corporate Governance" vorgelegt und darin die unzureichende Einbeziehung der Aktionäre und die mangelnde Transparenz in börsenotierten Gesellschaften beklagt. 2014 folgte ein Entwurf zur Änderung der Aktionärsrechte-RL, ua mit verbindlichen HV-Abstimmungen über die Vergütungspolitik bezüglich der Mitglieder der Unternehmensleitung (say on pay) und über wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen (related party transactions). Drei Jahre und einige Verwässerungen später wurde die Änderungs-Richtlinie erlassen.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/338

24.07.2019
Heft 7/2019