Rechtsprechung / Schadenersatz

Aufklärungspflichten des Veranstalters bei Fun- und Risikosportarten

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

§

ABGB: ​§ 1295 Abs 1

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Artikel-Nr.
Zak 2017/751

07.12.2017
Heft 22/2017