In aller Kürze

Auflösungsabgabe 2018

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit BGBl II 2017/364 wurde die Höhe der Auflösungsabgabe gemäß § 2b AMPFG für das Jahr 2018 wie erwartet mit € 128,- festgesetzt (bisher: € 124,-).

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Artikel-Nr.
ARD 6579/1/2017

21.12.2017
Heft 6579/2017