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Auflösungsklausel für den Konkursfall - neue Rechtsprechung

RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger

Anmerkungen zu OGH 1 Ob 145/08t 1

Zur Frage, ob Vereinbarungen, wonach ein Vertrag allein durch den Konkurs eines Teils aufgelöst oder kündbar wird, wirksam sind, gibt es nun mehrere Judikaturlinien. Der vorliegende Beitrag zeigt anhand der aktuellen E 1 Ob 145/08t Parallelen und Unterschiede der einschlägigen Sachverhalte auf. Wenn eine solche Klausel den Verlust wertvoller, nützlicher Masseaktiva bewirkt, ist sie von Nichtigkeit nach § 879 ABGB bedroht.

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Artikel-Nr.
ZIK 2009/125

03.07.2009
Heft 3/2009
Autor/in
Raimund Bollenberger

Dr. Raimund Bollenberger † war Rechtsanwalt und Professor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Publikationsauswahl:
Gemeinsam mit Koziol und P. Bydlinski KBB5 (2017); Bekämpfung der Inanspruchnahme von Bankgarantien im Lichte aktueller Judikatur, ÖBA 2017, 468; Änderung von Bankverträgen im Massengeschäft, ÖBA 2017, 741.