Artikelrundschau Juli 2022 - Teil 2 / Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), Kapitalvermögen

Auftraggeberhaftung (AGH): Kann die gesetzliche Rangfolge der Guthabensverteilung durch Forderungspfändung beeinflusst werden? (Derntl/Weinberger, ÖStZ 2022, S. 412)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Um den Eintritt der AGH für Sozialversicherungs (SV)-Beiträge zu vermeiden, könne der Auftraggeber gem § 67a Abs 3 Z 2 ASVG eine Zahlungssplittung vornehmen und 20 % des Werklohns direkt an das Dienstleistungszentrum (DLZ, § 67c ASVG) abführen. Durch diese Zahlungen könne ein Guthaben am Beitragskonto des Auftragnehmers entstehen. Weise das Beitragskonto bestimmte, gesetzlich beschriebene Auffälligkeiten auf (§ 67a Abs 6 ASVG) sei das Guthaben nicht an den Auftragnehmer auszufolgen; vielmehr seien damit ausdrücklich angeführte Verbindlichkeiten des Auftragnehmers abzudecken. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob die gesetzlich angeordnete Rangfolge zur Bedienung von Gläubigern absolut verbindlich ist, oder ob sich nachrangige Gläubiger durch Forderungsexekution eine bessere Position verschaffen können.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/526

27.09.2022
Heft 18/2022