Ein Vollkaufmann erwirbt ein Unternehmen um 1000. Mit dem Unternehmen werden auch bereits abgeschlossene Auftragsverhältnisse übertragen. Das offene Auftragsvolumen beträgt 100, der aus den Aufträgen zu erwartende Gewinn beträgt 10. Fraglich ist, ob und wenn ja in welcher Höhe der Auftragsbestand als Vermögensgegenstand bzw. Wirtschaftsgut aktiviert werden darf.
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Artikel-Nr.
RWZ 1997, 167
20.06.1997
Heft 6/1997
Autor/in
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.