Steuerrecht

Auftragsuntersuchungen und Gutachten nur ausnahmsweise wissenschaftliche Tätigkeit?

Reinhold Beiser

Nach der jüngeren Rechtsprechung des VwGH müssen selbständig ausgeführte Auftragsuntersuchungen und Gutachten zwei Voraussetzungen erfüllen, um als wissenschaftliche Tätigkeit iSd § 22 Abs 1 Z 1 lit a EStG qualifiziert zu werden:

Die Untersuchung muß auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.

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Artikel-Nr.
RdW 1986, 383

01.12.1986
Heft 12/1986
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.