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Aus dem Ausland "importierte" Mobiliarsicherheiten: Handlungsbedarf im IPRG bzw im materiellen Recht?

Wolfgang Faber

In der E 3 Ob 249/18s hat der exekutionsrechtliche Fachsenat des OGH das österr Sachenrechts-IPR in einem wesentlichen Bereich auf den Kopf gestellt: Aus dem Ausland importierte Mobiliarsicherheiten bleiben wirksam, auch wenn sie den inländischen Publizitätsanforderungen nicht genügen. Der Beitrag1 legt dar, dass sowohl Begründung als auch Ergebnis der E nicht überzeugen, und zeigt sinnvolle Handlungsoptionen für den Gesetzgeber auf.

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Artikel-Nr.
ZFR 2020/122

24.06.2020
Heft 6/2020
Autor/in
Wolfgang Faber

Dr. Wolfgang Faber ist Universitätsprofessor am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg.

Publikationen (Auszug):
Risikohaftung im Auftrags- und Arbeitsrecht (2001); Handbuch zum neuen Gewährleistungsrecht (2001); Principles of European Law: Acquisition and Loss of Ownership of Goods (2011, gemeinsam mit Brigitta Lurger et al.); Aus- und Einbaukosten und Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung (2013); Kommentierung der §§ 1342-1374, 1404-1408, 1421-1424 ABGB in Schwimann/Kodek, ABGB4 (2016).

www.uni-salzburg.at/oep/faber