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Ausbildungskostenrückersatz: Muss die Ausbildung mit einer Prüfung enden?

Mag. Karin Winkler

Der OGH hat dankenswerterweise in seinem Urteil vom 27. 9. 2013, 9 ObA 97/13z, den Streit unter Juristen beendet, ob ein Ausbildungskostenrückersatz nur dann möglich ist, wenn die Aus- oder Fortbildung mit einer Prüfung endet.

In diesem Beitrag bereite ich die Kernaussagen dieses Urteils praxisgerecht auf und ergänze diese um Formulierungsvorschläge für die Praxis.

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Artikel-Nr.
PVP 2013/78

23.12.2013
Heft 12/2013
Autor/in
Karin Winkler
Mag. Karin Winkler ist Juristin, WIFI-geprüfte Personalverrechnerin und Personalrechtsberaterin bei der Kanzlei AUDITREU Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind:
  • Beurteilungen und Checks von Reisekostenabrechnungen,
  • Ordnungsmäßigkeits-Checks von Fahrtenbüchern,
  • Payroll Check, Austrittsoptimierungen (Golden Handshake) sowie
  • Lösung spezieller Bezugsabrechnungsfragen (Ausfallsprinzip, Sachbezüge etc).