Der Gesetzgeber habe bekanntlich mit dem 1. StabG 2012 (und dem AbgÄG 2012) die Besteuerung von Immobilienvermögen komplett neu geregelt. Die bis zum Inkrafttreten des 1. StabG 2012 geltende Regelung, wonach Veräußerungen von insb außerbetrieblichen Immobilien nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist (Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung) steuerfrei erfolgen konnten, sei abgeschafft worden. Durch das neue System der ertragsteuerlichen Behandlung von Immobilien müsste der Gesetzgeber auch Anpassungen im UmgrStG (speziell in Art III, IV und V UmgrStG) vornehmen. Im Beitrag werden in der Praxis aufkommende Fragen iZm Immobilienübertragungen bei Einbringung und Realteilung beleuchtet.
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