In aller Kürze

Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2019

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer abhängig und wird jährlich angepasst. Im Kalenderjahr 2019 beträgt die Ausgleichstaxe für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,

für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich € 262,- (2018: € 257,-),

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Artikel-Nr.
ARD 6630/2/2019

04.01.2019
Heft 6630/2019