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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2019

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2019 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, bei

25 bis 99 AN monatlich € 262,-100 bis 399 AN monatlich € 368,-

400 oder mehr AN monatlich € 391,- (BGBl II 2018/356)

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Artikel-Nr.
RdW 2019/11

28.01.2019
Heft 1/2019