Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2019 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, bei
25 bis 99 AN monatlich € 262,-100 bis 399 AN monatlich € 368,-400 oder mehr AN monatlich € 391,- (BGBl II 2018/356)
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