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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2022

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2022 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, bei

25 bis 99 AN monatlich 276 €100 bis 399 AN monatlich 388 €

400 oder mehr AN monatlich 411 €. (BGBl II 2021/570)

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Artikel-Nr.
RdW 2022/10

24.01.2022
Heft 1/2022