In aller Kürze

Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2023

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer abhängig und wird jährlich angepasst. Im Kalenderjahr 2023 beträgt die Ausgleichstaxe für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,

für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich € 292,-,

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Artikel-Nr.
ARD 6826/1/2022

01.12.2022
Heft 6826/2022