Entsteht im Zuge von Umgründungen ein einlagebedingter „Gewinn“, der in
einer ungebundenen Kapitalrücklage ausgewiesen wird, ist zu prüfen, wie weit
und wie lange dieser Gewinn einer Ausschüttungssperre im Sinne des
§ 235 Z. 3
HGB unterliegt.
Der Einzelunternehmer A bringt sein Einzelunternehmen innerhalb der
neunmonatigen Rückwirkungsfrist des § 202 Abs. 2
HGB in die von ihm vorab bar gegründete
A-GmbH ein.
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Artikel-Nr.
RWZ 2001/43
20.05.2001
Heft 5/2001
Autor/in

Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.