Rechnungswesen

Außerplanmäßig abgeschriebene eigene Anteile im Übergang zum RÄG 2014

Mag. (FH) Josef Baumüller

Offene Fragen und ein Lösungsvorschlag zur Erstanwendung der neuen Rechnungslegungsbestimmungen

Eine Neuerung durch das RÄG 2014, die im Schrifttum bereits umfassend diskutiert wurde, betrifft die Behandlung eigener Anteile im UGB-Jahresabschluss. Hier erfolgte im Wesentlichen eine Übernahme der korrespondierenden Bestimmungen der IFRS bzw des HGB ins österr Bilanzrecht. Eine Problemstellung, die bisher jedoch noch nicht aufgegriffen wurde, ergibt sich bei Anwendung der neuen Bilanzierungsbestimmungen auf eigene Anteile, die in der Vergangenheit außerplanmäßig abgeschrieben wurden; die folgenden Ausführungen adressieren diese und enden mit einem Lösungsvorschlag hierfür.

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Artikel-Nr.
RWZ 2016/5

27.01.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Josef Baumüller
Dr. Josef Baumüller ist Universitätsassistent an der Technischen Universität Wien am Institut für Managementwissenschaften, Fachbereich „Finanzwirtschaft und Controlling“. Sein Forschungsschwerpunkt liegt in Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Rechnungswesen und Nachhaltigkeit.