Offene Fragen und ein Lösungsvorschlag zur Erstanwendung der neuen Rechnungslegungsbestimmungen
Eine Neuerung durch das RÄG 2014, die im Schrifttum bereits umfassend diskutiert wurde, betrifft die Behandlung eigener Anteile im UGB-Jahresabschluss. Hier erfolgte im Wesentlichen eine Übernahme der korrespondierenden Bestimmungen der IFRS bzw des HGB ins österr Bilanzrecht. Eine Problemstellung, die bisher jedoch noch nicht aufgegriffen wurde, ergibt sich bei Anwendung der neuen Bilanzierungsbestimmungen auf eigene Anteile, die in der Vergangenheit außerplanmäßig abgeschrieben wurden; die folgenden Ausführungen adressieren diese und enden mit einem Lösungsvorschlag hierfür.
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