Am 20. 1. 2022 hat der Nationalrat in dritter Lesung das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022 Teil I1) beschlossen. Im Rahmen dieses Gesetzes wird der Körperschaftsteuersatz ab 2023 in zwei Stufen von 25 % auf 23 % gesenkt. In diesem Beitrag sollen die bilanziellen Konsequenzen dieser Steuersatzänderungen für UGB- und IFRS-Abschlüsse aufgezeigt werden, welche bereits in den Abschlüssen der Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. 1. 2022 enden, bei der Ermittlung der Steuerabgrenzung zu berücksichtigen sind.*
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Artikel-Nr.
RWZ 2022/8
03.03.2022
Heft 2/2022
Autor/in

Foto: Beigestellt
Mag. Maximilian Schreyvogl, WP/StB/CPA ist selbstständiger Wirtschaftsprüfer mit Schwerpunkt Beratung und Prüfung multinationaler Konzerne. Davor war er 10 Jahre Partner bei einem Big4-Unternehmen. Er ist Mitglied des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision sowie der österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung und Gerichtssachverständiger.

Foto: WUtv
StB Sabine Weintögl, MSc (WU) ist Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der WU Wien sowie Assistentin des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC). Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen bei international tätigen Prüfungsgesellschaften.