In aller Kürze

Bauarbeiter - Lohnzuschläge für 2021

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Zuschläge nach dem BUAG zum Lohn für die Abfertigungsregelung, Urlaubsregelung, die Zusatzurlaubsregelung für Schichtarbeit und die Winterfeiertagsregelung bleiben im Jahr 2021 in ihrer Höhe gegenüber dem Vorjahr unverändert. (BGBl II 2020/564)

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Artikel-Nr.
ARD 6732/1/2021

21.01.2021
Heft 6732/2021