Mit dem aktuellen Newsletter Dezember 2017 informiert die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse über Neuerungen ab 2018 in Bezug auf Meldeverpflichtungen nach dem BUAG, insbesondere die Meldung von Teilzeitarbeit und fallweiser Beschäftigung ab 1. 1. 2018. ( Quelle: www.buak.at)
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