Besteht keine Sanktion bei Vertragsverletzung, ist eine bilanzielle Vorsorge für den Fall der Vertragsverletzung nicht möglich.
Eine Gemeinde veräußert ein unbebautes Grundstück und verpflichtet den Erwerber im Kaufvertrag, das erworbene unbebaute Grundstück zu bebauen. Die Verpflichtung wird im Grundbuch angemerkt, eine Sanktion für den Fall der Nichtbebauung ist aber nicht vorgesehen. Fraglich ist die bilanzielle Behandlung dieser Verpflichtung.
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Artikel-Nr.
RWZ 2000/62
20.07.2000
Heft 7/2000
Autor/in
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.