Rechtsprechung / Schadenersatz

Bedeutung der Haltelinie bei einer kombinierten Straßen- und Eisenbahnkreuzung

§

ABGB § 1311

StVO § 9 Abs 3

EisbKrV: § 19

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Artikel-Nr.
Zak 2009/146

24.03.2009
Heft 5/2009