Themen-Special

Beendigung des Dienstverhältnisses: Was darf der Arbeitgeber gegen Gehaltsansprüche gegenverrechnen?

Mag. Rainer Kraft

Wird ein Dienstverhältnis beendet, kann es sein, dass den offenen Bezugsansprüchen des Dienstnehmers Ansprüche des Dienstgebers gegenüberstehen (zB Rückverrechnung von Sonderzahlungen, Ausbildungskostenrückersatz, Schadenersatz, Darlehensrückzahlung etc).

In der Praxis stellen sich insbesondere die folgenden beiden Fragen:

Darf der Dienstgeber in der Endabrechnung seine Gegenforderungen einfach von den offenen Ansprüchen des Dienstnehmers abziehen ( Aufrechnung)?

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Artikel-Nr.
PVP 2016/36

24.05.2016
Heft 5/2016
Autor/in
Rainer Kraft

Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.