Artikelrundschau Februar 2020 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Menschen mit Behinderung ab 30. 10. 2019 (Ungericht, SWK 6/2020, S. 317)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Mit dem StRefG 2020 wurde auch das NoVAG geändert. Im Wesentlichen wurde eine Änderung bzw Anpassung des NoVA-Tarifs vorgenommen, erstmals aber auch eine NoVA-Befreiung für Menschen mit Behinderung vorgesehen. Ungericht untersucht die Neuregelung. Es stelle sich die Frage, ob bei Leasingfinanzierung eine nicht vorgesehene NoVA-Entlastung für Menschen mit Behinderung sachlich gerechtfertigt ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/242

21.04.2020
Heft 7/2020