Revision und Kontrolle

Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 245 UGB

DI Michael Vertneg, WP / StB

Mutterunternehmen gem § 189a Z 6 UGB ("MU") sind gem § 244 UGB stets zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts verpflichtet, sofern bestimmte Größenmerkmale überschritten werden (§ 246 UGB). Neben dieser größenabhängigen Befreiung entfällt die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 245 UGB vorliegen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit diesen Voraussetzungen, die größenabhängige Befreiung ist nicht Gegenstand der weiteren Ausführungen.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RWZ 2022/40

25.08.2022
Heft 7-8/2022
Autor/in
Michael Vertneg

DI Michael Vertneg ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er war Partner bei Deloitte Österreich und zuletzt als National Professional Practice Director ua für das interne Qualitätssicherungssystem verantwortlich sowie Fachinstanz für alle Fragen zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Mitglied des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision und ehemaliges Mitglied der Qualitätsprüfungskommission (QPK).
Etliche Publikationen, zB zum Bankaufsichtsrecht und zu Themen der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.